Versichert sind je nach vereinbartem Tarif medizinisch notwendige zahnerhaltende Maßnahmen, die
nach Vertragsschluss erstmals angeraten und durchgeführt werden.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Dritter werden
angerechnet.
Sie erhalten aus dem Tarif bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für:
- professionelle Zahnreinigungen
- Prothesenreinigungen
- Kunststofffüllungen (Kompositfüllungen)
- Inlays, Onlays und Overlays
- Zahnschienen
- Wurzelbehandungen
- Parodontosebehandungen
- Prophylaxebehandlungen
sowie die damit verbundenen zahntechnischen
Laborarbeiten und Materialien und die damit
verbundenen funktionsanalytischen und
funktionstherapeutischen Leistungen.
Maximal erhalten Sie zusammen mit den Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer
Versicherer 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.